AGB

Alles was Recht ist!

§ 1. Geltung der Bedingungen

1.1
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als
angenommen.

1.2
Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Firma Riesen Consulting für den jeweiligen Vertragsfall
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§ 2. Angebot und Abschluss

2.1
Angebote sind stets frei bleibend bis zur mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung durch den
Auftraggeber bzw. einer Auftragsbestätigung durch die Firma Riesen Consulting.
Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung, gilt ein Vertrag unter diesen
Bedingungen als abgeschlossen.

2.2
Maßgebend für das Angebot einer Dienstleistung, sind die vom Vertragspartner überlassenen
Unterlagen wie, Modelle, Zeichnungen, Entwürfe, CAD-Dateien sowie sonstige verbindliche Absprachen.

§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1
Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie evtl. anfallenden
Versandkosten.

3.2
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
Wenn Vorauszahlungen vereinbart sind, sind diese nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen
fällig. Der Schlussbetrag wird nach erbrachter Leistung fällig.

3.3
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragsnehmer über den Betrag verfügen kann. Bei
Zahlungen durch Schecks, gilt die Zahlung als erfolgt wenn der Scheck gedeckt und eingelöst ist.

§ 4. Lieferfrist

4.1
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich
vereinbart. Vom Vertragspartner veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen uns zur
Terminverschiebung.

4.2
Tritt der Vertragspartner von seinem Auftrag zurück, werden Ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt
entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

4.3
Kann eine Lieferfrist wegen gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen (Streik, Aussperrung, Import und Exportbeschränkungen) oder höherer Gewalt ( Krieg, Orkan oder andere unvorhergesehene
Hindernisse oder Störungen, die nicht von mir zu vertreten sind) nicht eingehalten werden, werden
diese um eine angemessene Frist verlängert.

§ 5. Gewährleistung

5.1
Sollten von uns erbrachte Leistungen Mängel aufweisen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf
Nachbesserung. Diese müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang und Kontrolle der
Unterlagen schriftlich angezeigt werden.

 

5.2

Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Übergabe aller erstellten Datensätze diese auf ihre
Richtigkeit zu überprüfen. Die Firma Riesen Consulting übernimmt keine Haftung für Schäden aller Art, die durch fehlerhafte Ausführungen erstanden sind.

§ 6. Eigentumsvorbehalt

6.1
Alle gelieferten Unterlagen, sowie Daten und Datenträger, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Firma Riesen Consulting.

§ 7. Datenschutz gegen Dritte

7.1
Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung Ihrer Geschäfts- und Betriebsangelegenheiten.

7.2
Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstige Angaben des Auftraggebers
Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber die Firma Riesen Consulting von sämtlichen Ansprüchen frei.

7.3
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung zur
Verfügung gestellten Unterlagen bzw. erzeugten Daten, EDV – technisch gespeichert werden.
Ein Recht auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht.

§8. Schutzrechte / Markenrecht

8.1 Die 3D-Modelle, Zeichnungen, Muster die an die Firma Riesen Consulting gesendet werden für die Herstellung mittels 3D-Druck müssen frei von Rechte Dritter sein. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Rechte an dem Modell für die Herstellung zu besitzen. Bei Verletzung an Schutzrechte oder Markenrechte haftet der Auftraggeber.

8.2 Die 3D-Modelle, Zeichnungen oder Muster die der Firma Riesen Consulting für Angebotsanfra-gen gesendet werden, werden so lange gesichert/archiviert bis das Angebot die Gültigkeit verliert.
Die Gültigkeit des Angebotes wird gesondert auf jedem Angebot ausgewiesen. Nach Ablauf des Angebotes werden die Datensätze auf Wunsch zurück gesendet oder von uns unwiderruflich gelöscht.

§ 9. Sonstige Vereinbarungen

9.1
Die Firma Riesen Consulting ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt werden.

9.2
Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist er nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag
abzutreten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3
Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, so behalten die Übrigen
Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Gültigkeit.

9.4
Erfüllungsort ist Aldersbach, Gerichtsstand Passau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.

Aldersbach, den 18. Januar 2022

Riesen Consulting
Inhaber: Matthias Riesen
Magzinstr. 7
D-94501 Aldersbach
Tel.: +49 (0) 171 / 4437609
E-Mail: info@riesen-consulting.de
Web: www.riesen-consulting.de
Steuer-Nr.: 108 / 262 / 90221
Ust-IdNr.: DE 259189156